Einschulung Hessen 2025: Wichtige Infos für Eltern

Einschulung Hessen 2025: Wichtige Infos für Eltern

Als erfahrener Autor von stadt-regional.de begrüße ich Sie herzlich zu diesem informativen Artikel über die Einschulung in Hessen im Jahr 2025. Wussten Sie, dass jährlich über 60.000 Erstklässler in Hessen ihre Schullaufbahn beginnen? Dieser bedeutende Übergang im Leben eines Kindes wirft für Eltern oft viele Fragen auf. In diesem Beitrag erhalten Sie wertvolle Informationen rund um den Schulanfang Hessen 2025, damit Sie und Ihr Kind optimal vorbereitet sind.

In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Grundschule als gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens umfasst die ersten vier Jahrgangsstufen. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu Einschulungsterminen Hessen 2025, Anmeldeverfahren und hilfreiche Tipps für einen gelungenen Start Ihres Kindes in den neuen Lebensabschnitt als Erstklässler.

Anmeldung zum Schulbesuch in Hessen 2025

Die Schulanmeldung Hessen 2025 für das Schuljahr 2025/26 steht vor der Tür. Eltern sollten sich frühzeitig über die Fristen und benötigten Unterlagen informieren, um eine reibungslose Anmeldung ihres Kindes zu gewährleisten. Auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung für sogenannte „Kann-Kinder“ ist zu beachten.

Fristen und benötigte Unterlagen

Die schriftliche Anmeldung zum Schulbesuch muss bis spätestens 31. März 2024 in der zuständigen Grundschule eingegangen sein. Eltern erhalten die erforderlichen Anmeldeformulare beim Elterninformationsabend am 06.02.2024 oder können diese direkt in der Schule anfordern. Folgende Unterlagen sind für die Schulanmeldung Hessen 2025 einzureichen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch des Kindes
  • Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen (U-Heft)
  • Nachweis der Masernimpfung oder ärztliches Attest über eine Immunität

Kann-Kinder: Vorzeitige Einschulung auf Antrag der Eltern

Kinder, die nach dem 30. Juni 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, gelten als sogenannte „Kann-Kinder“ oder „Antragskinder“. Für diese besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung Hessen auf Antrag der Eltern. Der formlose schriftliche Antrag ist bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleitung prüft anhand der Entwicklung und Schulfähigkeit des Kindes, ob eine vorzeitige Aufnahme erfolgen kann und informiert die Eltern bis spätestens 15. Mai 2025 über die Entscheidung.

Geburtszeitraum Reguläre Einschulung Vorzeitige Einschulung möglich?
01.07.2018 – 30.06.2019 Schuljahr 2025/26 Ja, regulär
01.07.2019 – 31.12.2019 Schuljahr 2026/27 Ja, auf Antrag als „Kann-Kind“

Eltern sollten die Entscheidung für eine vorzeitige Einschulung sorgfältig abwägen und sich von der Schulleitung und gegebenenfalls auch vom Kindergarten beraten lassen. Eine individuelle Beurteilung der Schulfähigkeit und der Entwicklung des Kindes ist unerlässlich, um die bestmögliche Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Schulpflicht und Stichtag für die Einschulung 2025

In Hessen gilt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden. Der Stichtag für die Einschulung 2025 ist somit der 30. Juni 2025. Die rechtlichen Grundlagen für den Schuleintritt und die Gestaltung der Primarstufe sind in der „Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe“ (VOBGM) festgelegt.

Für Eltern ist es wichtig, den Stichtag für die Einschulung 2025 in Hessen im Blick zu behalten und ihre Kinder rechtzeitig anzumelden. Die Schulpflicht beginnt am 1. August 2025 für alle Kinder, die bis zum Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der regulären Schulpflicht in Hessen:

  • Kann-Kinder: Auf Antrag der Eltern können Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, vorzeitig eingeschult werden.
  • Zurückstellung: In begründeten Ausnahmefällen kann die Einschulung um ein Jahr verschoben werden, wenn das Kind noch nicht schulreif ist.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zum Stichtag und zur Schulpflicht für die Einschulung 2025 in Hessen zusammen:

Stichtag 30. Juni 2025
Schulpflicht beginnt 1. August 2025
Kann-Kinder Einschulung auf Antrag möglich für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September 2025 sechs Jahre alt werden
Zurückstellung In begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn das Kind noch nicht schulreif ist

Eltern sollten sich frühzeitig mit den Regelungen zur Schulpflicht und dem Stichtag für die Einschulung 2025 in Hessen vertraut machen, um eine reibungslose Anmeldung und einen guten Start in die Schullaufbahn ihres Kindes zu gewährleisten.

Schulbezirke und zuständige Grundschulen in Hessen

In Hessen ist jede Grundschule einem bestimmten Einzugsgebiet, dem sogenannten Schulbezirk, zugeordnet. Kinder besuchen in der Regel die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Dieses System stellt sicher, dass jedes Kind einen Platz in einer nahegelegenen Schule erhält und die Schulen gleichmäßig ausgelastet sind.

Die Schulbezirke in Hessen werden von den zuständigen Schulämtern festgelegt und orientieren sich an den Gemeinde- und Stadtteilgrenzen. Eltern können bei der Anmeldung ihres Kindes an der zuständigen Grundschule erfahren, welche Schule für sie zuständig ist. Diese Information ist auch auf den Websites der Schulämter und Kommunen zu finden.

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Gestattungsantrag für den Besuch einer anderen Grundschule

In begründeten Ausnahmefällen können Eltern einen Gestattungsantrag stellen, damit ihr Kind eine andere als die zuständige Grundschule besuchen kann. Gründe hierfür können beispielsweise sein:

  • Geschwisterkinder besuchen bereits eine andere Grundschule
  • Der Schulweg zur zuständigen Grundschule ist unzumutbar lang oder gefährlich
  • Besondere pädagogische oder soziale Gründe sprechen für den Besuch einer anderen Schule

Der Gestattungsantrag ist bei der Anmeldung an der zuständigen Grundschule einzureichen. Die Schulleitung leitet den Antrag an das zuständige Staatliche Schulamt weiter, das über die Genehmigung entscheidet. Es besteht jedoch kein Anspruch auf den Besuch einer Wunschschule. Die Entscheidung hängt von den verfügbaren Plätzen und der Begründung des Antrags ab.

Eltern sollten beachten, dass bei einem genehmigten Gestattungsantrag eventuell anfallende Transportkosten selbst zu tragen sind. Zudem kann die Genehmigung widerrufen werden, wenn sich die Voraussetzungen ändern oder die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist.

Die schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung

Vor der Einschulung steht für jedes Kind die schulärztliche Untersuchung an. Diese wichtige Vorsorgeuntersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand und die Entwicklung des Kindes zu überprüfen und festzustellen, ob das Kind schulreif ist. Die Untersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und ist für alle Kinder verpflichtend, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen.

Termine und Ablauf der Untersuchung

Die Termine für die schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung werden rechtzeitig vom Gesundheitsamt an die Eltern verschickt. In der Regel finden die Untersuchungen im Frühjahr des Jahres statt, in dem das Kind eingeschult wird. Der genaue Ablauf der Untersuchung kann von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt variieren, beinhaltet aber immer eine gründliche körperliche Untersuchung sowie Tests zur Überprüfung der geistigen und motorischen Entwicklung des Kindes.

Prüfung von Hör- und Sehvermögen sowie Sprachfähigkeit

Ein wichtiger Bestandteil der schulärztlichen Untersuchung ist die Prüfung des Hör- und Sehvermögens sowie der Sprachfähigkeit des Kindes. Hierbei werden mögliche Beeinträchtigungen festgestellt, die den Schulerfolg des Kindes beeinflussen könnten. Bei Bedarf können weitere Untersuchungen oder Fördermaßnahmen empfohlen werden, um dem Kind einen guten Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.

Untersuchung Durchführung Ziel
Hörtest Audiometrie Feststellung von Hörbeeinträchtigungen
Sehtest Sehtafel, Farbsehtest Feststellung von Sehschwächen und Farbfehlsichtigkeit
Sprachtest Gespräch, Bilderbenennung Beurteilung der sprachlichen Entwicklung

Nach Abschluss der schulärztlichen Untersuchung erhalten die Eltern einen Bericht über den Gesundheitszustand ihres Kindes. Bei Bedarf werden Empfehlungen für weitere Maßnahmen ausgesprochen, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern und einen erfolgreichen Schulstart zu gewährleisten.

Vorbereitung auf den Schulstart: Vorklassen und Vorlaufkurse

Um Kindern den bestmöglichen Start in ihre Schullaufbahn zu ermöglichen, bietet das hessische Schulsystem verschiedene Fördermaßnahmen an. Dazu gehören Vorklassen für Kinder mit besonderem Förderbedarf sowie Vorlaufkurse zur gezielten Sprachförderung. Diese Angebote unterstützen Schulanfänger dabei, die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart zu erlangen.

Vorklassen für Kinder mit Förderbedarf

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den erforderlichen Entwicklungsstand für den regulären Schulbesuch erreicht haben, können mit Zustimmung der Eltern ein Jahr lang eine Vorklasse in Hessen besuchen. Dieser Vorklassenbesuch wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Wird ein schulpflichtiges Kind um ein Jahr zurückgestellt, kann die Schule den Besuch einer Vorklasse empfehlen. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Vorklasse an einem bestimmten Standort trifft das zuständige Staatliche Schulamt.

Vorlaufkurse zur Sprachförderung

Grundschulen in Hessen bieten im Jahr vor der Einschulung spezielle Vorlaufkurse an. Diese richten sich an alle Kinder, die bei der Anmeldung noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen können. Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind die Vorlaufkurse für Vorschulkinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse verpflichtend. Die Teilnahme an diesen Kursen fördert die sprachliche Entwicklung der Kinder und erleichtert ihnen den Übergang in den Schulalltag.

Fördermaßnahme Zielgruppe Dauer Verpflichtend
Vorklasse Kinder mit besonderem Förderbedarf 1 Jahr Nein, mit Zustimmung der Eltern
Vorlaufkurs Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse 1 Jahr vor Einschulung Ja, seit Schuljahr 2021/2022

Durch die gezielte Vorbereitung auf den Schulstart in Vorklassen und Vorlaufkursen können Eltern und Kinder in Hessen dem ersten Schultag mit mehr Zuversicht und Freude entgegenblicken. Diese Fördermaßnahmen tragen dazu bei, dass jedes Kind die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn erhält.

Flexibler Schulanfang an Grundschulen in Hessen

Der flexible Schulanfang in Hessen ermöglicht es Grundschulen, auf die individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Hierbei werden die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst, in der die Kinder in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen unterrichtet werden. Dieser Ansatz berücksichtigt die unterschiedlichen Entwicklungsstände und fördert eine individuelle Lernentwicklung.

Beim flexiblen Schulanfang Hessen werden alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs ohne vorherige Feststellung der Schulfähigkeit eingeschult. Die Schülerinnen und Schüler haben dann die Möglichkeit, entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 in einem, zwei oder drei Schuljahren zu durchlaufen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, dass jedes Kind die notwendige Zeit und Unterstützung erhält, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu entwickeln.

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Die Vorteile des flexiblen Schulanfangs in Hessen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslagen
  • Förderung der individuellen Lernentwicklung
  • Alters- und entwicklungsgemischte Lerngruppen
  • Flexibilität in der Verweildauer (ein, zwei oder drei Schuljahre)
  • Vermeidung von Über- oder Unterforderung

Immer mehr Grundschulen in Hessen setzen auf das Konzept des flexiblen Schulanfangs, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ihnen einen optimalen Start in ihre Bildungslaufbahn zu ermöglichen. Durch die enge Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern und Schulleitung wird eine individuelle Förderung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet, die sich an deren Stärken und Entwicklungspotenzialen orientiert.

Betreuungsangebote an Grundschulen in Hessen

Für berufstätige Eltern ist es wichtig zu wissen, dass es in Hessen verschiedene Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung an Grundschulen gibt. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger dabei, ein verlässliches Angebot für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern zu schaffen. Durch die Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen können die Betreuungsangebote flexibel gestaltet und ausgebaut werden.

Pakt für den Nachmittag

Mit dem „Pakt für den Nachmittag“ hat das Land Hessen bereits zum Schuljahr 2015/2016 ein Programm ins Leben gerufen, um noch mehr Schülern eine verlässliche Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu ermöglichen. Durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich können die Schulträger geeignetes Personal einstellen und die notwendigen Räumlichkeiten schaffen. Die Teilnahme an den Angeboten ist für die Schüler freiwillig und ergänzt den regulären Unterricht sinnvoll.

Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen

Um die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen in Hessen weiter zu verbessern, setzen viele Schulen auf eine enge Kooperation mit örtlichen Kinderhorten und freien Initiativen. Durch diese Zusammenarbeit können die Betreuungszeiten flexibel gestaltet und an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. Zudem profitieren die Schulkinder von einem abwechslungsreichen Programm, das neben der Hausaufgabenbetreuung auch verschiedene Freizeitaktivitäten und Projekte umfasst.

Insgesamt zeigt sich, dass die Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Hessen einen hohen Stellenwert einnimmt und kontinuierlich ausgebaut wird. Eltern haben somit die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und ihren Kindern eine hochwertige Betreuung zu bieten.

Der erste Schultag: Ablauf der Einschulungsfeier 2025

Die Einschulungsfeier 2025 markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts für die Erstklässler und ihre Familien. Der Ablauf des ersten Schultags ist sorgfältig geplant, um den Kindern einen reibungslosen und unvergesslichen Start in ihre Schulzeit zu ermöglichen.

Die Feierlichkeiten beginnen in der Regel mit einem ökumenischen Gottesdienst, der die Bedeutung dieses besonderen Tages unterstreicht. Im Anschluss daran versammeln sich die Familien und Lehrkräfte in der Aula oder auf dem Schulhof, wo die offizielle Begrüßung durch die Schulleitung stattfindet. Musikbeiträge und kleine Aufführungen der älteren Schüler sorgen für eine festliche Atmosphäre.

Ein Höhepunkt der Einschulungsfeier ist die Vorstellung der neuen Erstklässler und ihrer Klassenlehrerinnen und -lehrer. Mit großer Spannung fiebern die Kinder diesem Moment entgegen. Die Klassenlehrer begleiten ihre Schützlinge in die Klassenräume, wo sie ihre Sitzplätze einnehmen und ihre Schulranzen verstauen können.

Oft haben die Eltern und Lehrkräfte im Vorfeld liebevoll gestaltete Schultüten vorbereitet, die den Kindern überreicht werden. Diese enthalten kleine Geschenke und Überraschungen, die den Schulstart versüßen.

Nach der Einschulungsfeier haben die Eltern meist die Gelegenheit, bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Für die Kinder ist der erste Schultag ein aufregender Moment, der mit vielen neuen Eindrücken und dem Kennenlernen ihrer Mitschüler verbunden ist.

Uhrzeit Programmpunkt
9:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
10:00 Uhr Begrüßung durch die Schulleitung
10:30 Uhr Vorstellung der Erstklässler und ihrer Klassenlehrer
11:00 Uhr Überreichung der Schultüten
11:30 Uhr Gemeinsamer Ausklang bei Kaffee und Kuchen

Der Ablauf des ersten Schultags ist von Schule zu Schule unterschiedlich, aber das Ziel bleibt dasselbe: Den Erstklässlern einen warmherzigen Empfang zu bereiten und ihnen die Freude am Lernen zu vermitteln. Mit der Einschulungsfeier 2025 beginnt für die Kinder ein neuer, spannender Lebensabschnitt, der von Neugier, Wachstum und Freundschaft geprägt sein wird.

Einschulung Hessen 2025: Checkliste für Eltern

Die Einschulung ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Damit Sie als Eltern nichts vergessen und Ihr Kind optimal auf den Schulstart vorbereitet ist, haben wir eine praktische Checkliste für die Einschulung in Hessen 2025 zusammengestellt. Von der Schulanmeldung bis hin zur Auswahl des richtigen Schulranzens – hier finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick.

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Anmeldung und benötigte Dokumente

Für eine reibungslose Schulanmeldung sollten Sie folgende Dokumente bis zum 31. März 2024 in der zuständigen Grundschule einreichen:

  • Ausgefüllte Anmeldeformulare
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes
  • Impfbescheinigung
  • Sonstige relevante Bescheinigungen (falls zutreffend)

Eine frühzeitige Vorbereitung der Dokumente zur Schulanmeldung erspart Ihnen Stress und Hektik kurz vor dem Termin. Prüfen Sie sorgfältig, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gültig sind.

Schulranzen und Materialien für den Schulstart

Ein gut ausgestatteter Schulranzen ist für jeden Erstklässler ein Must-have. Achten Sie bei der Auswahl auf ergonomische Aspekte und eine altersgerechte Größe. Neben dem Schulranzen benötigt Ihr Kind auch eine Reihe von Materialien für einen gelungenen Schulstart:

Kategorie Benötigte Materialien
Schreibutensilien Federmappe, Stifte, Radiergummi, Spitzer
Pausenbedarf Brotdose, Trinkflasche
Sportsachen Turnbeutel, Turnschuhe
Sonstiges Hausschuhe, Ersatzkleidung

Beschriften Sie alle Materialien gut lesbar mit dem Namen Ihres Kindes, um Verwechslungen zu vermeiden. Mit der richtigen Ausstattung steht einem erfolgreichen Schulstart nichts mehr im Wege!

Fazit

Die Einschulung in Hessen 2025 ist ein bedeutendes Ereignis im Leben eines Kindes und seiner Familie. Um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erfolgreich zu gestalten, ist eine gute Vorbereitung auf den Schulstart unerlässlich. Eltern sollten sich frühzeitig über die Anmeldefristen, benötigten Unterlagen und zuständigen Schulen informieren. Die Teilnahme an Vorklassen oder Vorlaufkursen kann Kindern mit Förderbedarf oder Sprachdefiziten helfen, sich optimal auf die Schule vorzubereiten.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Grundschule ist ebenfalls von großer Bedeutung. Durch den Austausch wichtiger Informationen zum Schulanfang und die Abstimmung von Fördermaßnahmen kann der Übergang für das Kind erleichtert werden. Auch die Wahl des richtigen Schulranzens und der benötigten Materialien sollte rechtzeitig erfolgen, um dem Kind einen guten Start zu ermöglichen.

Letztendlich ist es wichtig, dass sich das Kind in der Schule wohlfühlt und mit Freude und Neugier lernt. Eltern können ihren Kindern dabei helfen, indem sie ihnen Sicherheit geben, sie unterstützen und ermutigen. So wird die Einschulung zu einem positiven und aufregenden Erlebnis für die ganze Familie. Mit der richtigen Vorbereitung und Begleitung können Kinder in Hessen 2025 erfolgreich ins Schulleben starten und die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere legen.

FAQ

Wann beginnt die Schulpflicht in Hessen für das Schuljahr 2025/26?

Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August 2025 die Schulpflicht.

Bis wann muss die Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 erfolgen?

Die formale schriftliche Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 muss bis zum 31. März 2024 in der Schule eingegangen sein.

Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

Ja, Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte „Kann-Kinder“ oder „Antragskinder“), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Welche Grundschule ist für mein Kind zuständig?

Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen.

Wann finden die schulärztlichen Untersuchungen statt?

Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel im Frühjahr des Einschulungsjahres statt. Den Termin erhalten Eltern auf postalischem Wege von der Schule.

Gibt es Vorbereitungsangebote für Kinder mit Förderbedarf oder Sprachdefiziten?

Ja, schulpflichtige Kinder mit Förderbedarf können mit Zustimmung der Eltern für ein Jahr eine Vorklasse besuchen. Zudem bieten Grundschulen Vorlaufkurse zur Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung an.

Was ist der Flexible Schulanfang?

Beim Flexiblen Schulanfang sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst. Die Kinder haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen die Stufen in ein bis drei Jahren zu durchlaufen.

Gibt es Betreuungsangebote an Grundschulen in Hessen?

Ja, im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“ werden Betreuungsangebote an Grundschulen in Zusammenarbeit mit Kinderhorten und freien Initiativen ausgebaut.

Wann findet die Einschulungsfeier für das Schuljahr 2025/26 statt?

Die Feier zur Einschulung für das Schuljahr 2025/26 wird voraussichtlich am Dienstag, den 19.08.2025 stattfinden. Der genaue Ablauf liegt erst kurz vorher fest.

Welche Dokumente werden für die Schulanmeldung 2025 benötigt?

Für die Schulanmeldung 2025 sind bis zum 31. März 2024 folgende Dokumente in der zuständigen Grundschule einzureichen: Anmeldeformulare, Geburts- oder Abstammungsurkunde, Impfbescheinigung und ggf. sonstige Bescheinigungen.

Quellenverweise