Einschulung Schleswig-Holstein 2025: Wichtige Infos

Einschulung Schleswig-Holstein 2025: Wichtige Infos

Als eloquenter Autor der Webseite stadt-regional.de freue ich mich, Ihnen heute wichtige Informationen zur Einschulung in Schleswig-Holstein für das Jahr 2025 präsentieren zu dürfen. Wussten Sie, dass laut Prognosen im Jahr 2025 voraussichtlich über 25.000 Erstklässler in Schleswig-Holstein eingeschult werden? Diese beeindruckende Zahl unterstreicht die Bedeutung einer guten Vorbereitung auf diesen wichtigen Meilenstein im Leben eines Kindes.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Einschulung der Schulanfänger in Schleswig-Holstein im Jahr 2025. Von den gesetzlichen Rahmenbedingungen über die Rolle der Kindertageseinrichtungen bis hin zu konkreten Terminen und Tipps zur Vorbereitung auf den großen Tag – hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Erstklässler 2025 bestens auf ihre aufregende Reise in die Welt des Lernens vorbereitet sind!

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

In Schleswig-Holstein beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dieser Stichtag gilt landesweit und bestimmt, wann ein Kind regulär eingeschult wird. Eltern sollten sich frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren, um optimal auf den Schulstart vorbereitet zu sein.

Stichtag für die Einschulung in Schleswig-Holstein

Der Stichtag für die Einschulung in Schleswig-Holstein ist der 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum ihren sechsten Geburtstag feiern, werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Dieser verbindliche Termin schafft eine klare Regelung und stellt sicher, dass alle Kinder eines Jahrgangs gemeinsam ihre Schullaufbahn beginnen können.

Geburtsdatum Schulpflicht ab
01.07.2018 – 30.06.2019 Schuljahr 2025/2026
01.07.2019 – 30.06.2020 Schuljahr 2026/2027
01.07.2020 – 30.06.2021 Schuljahr 2027/2028

Ausnahmen und Sonderregelungen

In begründeten Einzelfällen sind Abweichungen vom regulären Einschulungstermin möglich. Dazu zählen:

  • Vorzeitige Einschulung auf Antrag der Eltern, wenn das Kind schulreif ist
  • Zurückstellung bei mangelnder Schulfähigkeit nach der Vorschuluntersuchung
  • Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen (zeitlich begrenzt)
  • Berücksichtigung des errechneten Geburtstermins bei Frühgeborenen

Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Schulleitung in Absprache mit den Eltern und gegebenenfalls unter Einbeziehung von ärztlichen Gutachten oder Empfehlungen aus der Kita. Ziel ist es immer, für jedes Kind den bestmöglichen Zeitpunkt für den Schulstart zu finden und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Die Rolle der Kindertageseinrichtungen bei der Einschulung

Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein spielen eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung der Kinder auf die Einschulung. Sie arbeiten eng mit den Grundschulen zusammen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Kinder bestmöglich auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten.

Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen

Die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Schleswig-Holstein ist gesetzlich verankert. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte tauschen sich regelmäßig aus, um die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder zu besprechen. Gemeinsame Projekte und Aktivitäten ermöglichen es den Kindern, die Schule und die zukünftigen Lehrkräfte schon vor der Einschulung kennenzulernen.

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen in Schleswig-Holstein:

  • Gegenseitige Besuche von Kindern und pädagogischem Personal
  • Gemeinsame Feste und Veranstaltungen
  • Austausch von Informationen über die Entwicklung der Kinder
  • Absprachen zur Gestaltung des Übergangs

Vorbereitung auf die Schule in der Kita

In den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein wird großer Wert auf die ganzheitliche Entwicklung der Kinder gelegt. Durch altersgerechte Bildungsangebote und Projekte werden die Kinder spielerisch an schulische Themen herangeführt und in ihren kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten gestärkt. Die Erzieherinnen und Erzieher beobachten die Entwicklung jedes einzelnen Kindes und fördern sie individuell.

Wichtige Aspekte der Schulvorbereitung in den Kitas:

  • Förderung der sprachlichen Entwicklung
  • Stärkung der Grob- und Feinmotorik
  • Vermittlung von Basiskompetenzen wie Konzentration und Ausdauer
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen

Durch die enge Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Schleswig-Holstein wird sichergestellt, dass jedes Kind einen optimalen Start in die Schullaufbahn erhält und die notwendigen Grundlagen für ein erfolgreiches Lernen mitbringt.

Anmeldung zur Einschulung in Schleswig-Holstein

Die Anmeldung zur Einschulung in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Schritt für Eltern und Kinder. Um sicherzustellen, dass der Übergang in die Grundschule reibungslos verläuft, ist es wichtig, die Termine und Fristen für die Anmeldung zu kennen und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten. Auch das Anmeldegespräch und die Schuleingangsuntersuchung sind wichtige Bestandteile des Anmeldeprozesses.

Termine und Fristen für die Anmeldung

Die Anmeldung zur Grundschule erfolgt in der Regel im Herbst des Vorjahres der Einschulung. Die genauen Termine und Fristen werden von den zuständigen Schulämtern und Schulen bekannt gegeben. Eltern sollten sich rechtzeitig über die Anmeldefristen informieren, um sicherzustellen, dass sie den Termin nicht verpassen. In der Regel finden die Anmeldungen im Oktober oder November statt.

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Erforderliche Unterlagen und Informationen

Bei der Anmeldung zur Grundschule müssen Eltern verschiedene Unterlagen und Informationen bereitstellen. Dazu gehören in der Regel:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Anmeldeformular der Schule
  • Nachweis über die Vorsorgeuntersuchungen (U-Heft)
  • Nachweis über den Masernschutz (seit dem 01.03.2020 verpflichtend)
  • Informationen zu Allergien, chronischen Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes

Es ist wichtig, dass Eltern alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bei der Anmeldung vorlegen, um Verzögerungen im Anmeldeprozess zu vermeiden.

Anmeldegespräch und Schuleingangsuntersuchung

Das Anmeldegespräch ist ein wichtiger Bestandteil der Anmeldung zur Grundschule. Hier haben Eltern die Möglichkeit, die Schule kennenzulernen, Fragen zu stellen und wichtige Informationen über ihr Kind weiterzugeben. Die Schulleitung und Lehrkräfte nehmen sich Zeit, das Kind kennenzulernen und individuelle Fördermaßnahmen zu besprechen.

Ein weiterer wichtiger Termin ist die Schuleingangsuntersuchung. Diese wird von der zuständigen Schulärztin oder dem Schularzt durchgeführt und dient dazu, den Entwicklungsstand und die Schulfähigkeit des Kindes zu beurteilen. Hier werden unter anderem die körperliche Entwicklung, die Sprach- und Hörfähigkeit sowie die Feinmotorik des Kindes überprüft.

Termin Beschreibung Erforderliche Unterlagen
Anmeldung zur Grundschule Oktober/November des Vorjahres der Einschulung Geburtsurkunde, Anmeldeformular, U-Heft, Masernschutz-Nachweis, Informationen zu Allergien/Erkrankungen
Anmeldegespräch Kennenlernen der Schule, Besprechung individueller Fördermaßnahmen Unterlagen aus der Anmeldung
Schuleingangsuntersuchung Beurteilung des Entwicklungsstands und der Schulfähigkeit durch Schulärztin/-arzt U-Heft, Impfausweis

Insgesamt ist die Anmeldung zur Einschulung in Schleswig-Holstein ein wichtiger Prozess, der gut vorbereitet sein will. Eltern sollten sich frühzeitig über die Termine und Fristen informieren und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereithalten. So kann der Übergang in die Grundschule für alle Beteiligten möglichst reibungslos und positiv gestaltet werden.

Sprachförderung vor der Einschulung

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für den erfolgreichen Start in die Schullaufbahn. Um sicherzustellen, dass alle Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen eingeschult werden, gibt es in Schleswig-Holstein ein umfassendes Angebot zur Sprachförderung.

Bedeutung ausreichender Deutschkenntnisse

Gute Deutschkenntnisse sind nicht nur für das Verständnis des Unterrichtsstoffs wichtig, sondern auch für die soziale Integration und die aktive Teilnahme am Schulleben. Kinder mit sprachlichen Defiziten haben es oft schwerer, Anschluss zu finden und ihr volles Potenzial zu entfalten.

Sprachstandserhebung bei der Anmeldung

Bei der Anmeldung zur Einschulung wird der Sprachstand jedes Kindes durch qualifizierte Fachkräfte erhoben. Dabei werden sowohl die aktiven als auch die passiven Sprachkompetenzen in verschiedenen Bereichen wie Wortschatz, Grammatik und Aussprache überprüft.

Sprachintensivförderung (Sprint) vor Schulbeginn

Wenn bei der Sprachstandserhebung festgestellt wird, dass ein Kind noch Förderbedarf hat, kommt das Sprachintensivförderprogramm „Sprint“ zum Einsatz. Über einen Zeitraum von 20 Wochen erhalten die Kinder täglich bis zu zwei Stunden gezielte Sprachförderung in Kleingruppen, meist in ihrer Kindertageseinrichtung.

Aspekt Beschreibung
Dauer 20 Wochen, täglich bis zu 2 Stunden
Gruppengröße Kleingruppen mit individueller Betreuung
Ort Vorrangig in der besuchten Kindertageseinrichtung
Durchführung Qualifizierte Erzieher oder Lehrkräfte
Abschluss Erneute Sprachstandserhebung und Entscheidung über weitere Förderung

Durch die intensive und gezielte Förderung sollen alle Kinder die notwendigen sprachlichen Fähigkeiten erwerben, um erfolgreich in die Schule starten zu können. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten, Schulen und Eltern trägt dazu bei, dass kein Kind zurückbleibt und jedes seine individuellen Stärken optimal entfalten kann.

Einschulung Schleswig-Holstein 2025: Termine und Ablauf

Die Einschulungstermine 2025 in Schleswig-Holstein stehen fest. Gemäß dem aktuellen Erlass zum Schulübergang des Bildungsministeriums vom 14.06.2024 gibt es einen klaren Fahrplan für den Übergang von der Kita in die Grundschule.

Bis zum 28.02.2025 finden an den aufnehmenden Grundschulen Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungsgespräche statt. Hier haben Eltern die Möglichkeit, sich umfassend über die jeweilige Schule, das pädagogische Konzept und den Ablauf der Einschulung zu informieren.

Der verbindliche Anmeldezeitraum für die Einschulung 2025 ist vom 03.03. bis 12.03.2025. In dieser Zeit müssen Eltern ihre Kinder an der zuständigen Grundschule anmelden und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Datum Termin
bis 28.02.2025 Informationsveranstaltungen und Beratungen an Grundschulen
03.03. – 12.03.2025 Verbindlicher Anmeldezeitraum für die Einschulung
bis 19.03.2025 Grundschulen treffen Aufnahmeentscheidungen und versenden Bescheide
nach den Osterferien Schulämter weisen ggf. noch unversorgte Schüler zu

Nach Abschluss des Anmeldezeitraums haben die Grundschulen bis zum 19.03.2025 Zeit, über die Aufnahme der angemeldeten Kinder zu entscheiden. Eltern erhalten dann einen Bescheid, ob ihr Kind an der Wunschschule aufgenommen werden kann. In Ablehnungsfällen greift ein zweiter Entscheidungslauf, um einen geeigneten Schulplatz zu finden.

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Sollten nach den Osterferien noch Schüler unversorgt sein, können die Schulämter diese einer Schule zuweisen. Detaillierte Regelungen zu den Einschulungsterminen 2025 und dem Ablauf des Übergangs in die Grundschule sind im Erlass zum Schulübergang festgehalten.

Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen

Nach der 4. Klasse steht für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein ein wichtiger Schritt an: der Wechsel auf eine weiterführende Schule. Um die passende Schulart zu finden, erhalten die Kinder mit dem Halbjahreszeugnis eine Schulübergangsempfehlung. Diese dient als Grundlage für die weitere Beratung und Entscheidungsfindung.

Informationsveranstaltungen und Elternberatung

Im Anschluss an die Schulübergangsempfehlung werden Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung eingeladen. Hier können sie die Empfehlung mit den Lehrkräften besprechen und sich über die verschiedenen weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein informieren. Bis Ende Februar stellen sich die Schulen bei Informationsveranstaltungen vor und bieten individuelle Beratungsgespräche an.

Sollte die Wunschschule ein Gymnasium sein, dieses aber nicht in der Schulübergangsempfehlung enthalten sein, ist eine zusätzliche Beratung am Gymnasium verpflichtend. So können Eltern und Schüler gemeinsam herausfinden, ob das Gymnasium die richtige Wahl ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Anmeldezeitraum für weiterführende Schulen

Nachdem die Entscheidung für eine weiterführende Schule gefallen ist, können die Kinder im Anmeldezeitraum vom 3. bis 12. März 2025 angemeldet werden. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses der 4. Klasse
  • Schulübergangsempfehlung im Original

Die weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein informieren nach der Anmeldung zeitnah über die Aufnahme des Kindes. So können sich alle Beteiligten optimal auf den Übergang vorbereiten und den Kindern einen guten Start in der neuen Schule ermöglichen.

Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert besondere Aufmerksamkeit und Planung, um eine erfolgreiche Inklusion in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Für betroffene Familien ist es wichtig, frühzeitig Informationen über das Verfahren und die Möglichkeiten zu erhalten, damit sie ihr Kind bestmöglich unterstützen können.

Verfahren und Koordinierung der Schulplätze

Die Förderzentren in Schleswig-Holstein informieren Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf spätestens am Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse über das bevorstehende Einschulungsverfahren. Dabei werden die Eltern auch über mögliche aufnehmende Schulen informiert, die den individuellen Förderbedarf des Kindes erfüllen können. Die Eltern haben die Möglichkeit, Erst- bis Drittwünsche bezüglich der Schulwahl abzugeben.

Das Schulamt koordiniert anschließend gemeinsam mit den Schulleitungen die Verteilung der Schulplätze. Hierbei werden sowohl der festgestellte Förderbedarf als auch die Wünsche der Eltern berücksichtigt. Ziel ist es, für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Schule zu finden, die seinen Bedürfnissen gerecht wird und eine bestmögliche Förderung gewährleistet.

Zuweisung durch das Schulamt

Nach Abschluss der Koordinierungsphase erfolgt die finale Zuweisung der Schulplätze durch das Schulamt. Dabei wird die Schule ausgewählt, die den individuellen Förderbedarf des Kindes am besten erfüllen kann. Nach Möglichkeit werden auch die Wünsche der Eltern berücksichtigt, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu fördern.

In Fällen, in denen keine Einigung zwischen Eltern, Schule und Schulamt erzielt werden kann, entscheidet ein Förderausschuss über die Zuweisung des Schulplatzes. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Schulaufsicht, des Förderzentrums und der aufnehmenden Schule zusammen und berücksichtigt alle relevanten Faktoren, um eine bestmögliche Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen.

Beteiligte Akteure Aufgaben im Einschulungsverfahren
Förderzentren Information der Eltern über das Verfahren und mögliche Schulen
Eltern Abgabe von Erst- bis Drittwünschen bezüglich der Schulwahl
Schulamt Koordinierung der Schulplätze und finale Zuweisung
Förderausschuss Entscheidung bei fehlender Einigung zwischen Eltern, Schule und Schulamt

Durch ein strukturiertes Verfahren und die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten wird sichergestellt, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schleswig-Holstein eine optimale schulische Förderung erhalten und von Beginn an die bestmöglichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inklusion vorfinden.

Tipps zur Vorbereitung auf den Schulstart

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Kindes. Mit der richtigen Vorbereitung kann dieser Übergang für Kinder und Eltern gleichermaßen erleichtert werden. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihr Kind optimal auf den Schulstart vorbereiten können.

Förderung von Basiskompetenzen

Um in der Schule erfolgreich zu sein, benötigen Kinder bestimmte Basiskompetenzen. Dazu gehören Selbstständigkeit, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit und soziale Fähigkeiten. Eltern können ihr Kind unterstützen, indem sie diese Kompetenzen im Alltag gezielt fördern. Beispiele hierfür sind:

  • Selbstständiges An- und Ausziehen üben
  • Kleine Aufgaben im Haushalt übernehmen lassen
  • Gemeinsame Spiele, die Ausdauer und Konzentration erfordern
  • Soziale Interaktionen mit anderen Kindern ermöglichen
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Gestaltung des letzten Kitajahres

Das letzte Jahr in der Kita vor der Einschulung ist eine wichtige Phase der Schulvorbereitung. Viele Kindertageseinrichtungen bieten spezielle Angebote an, die auf den Schulstart ausgerichtet sind. Diese können beispielsweise folgende Bereiche umfassen:

Bereich Beispiele für Angebote
Literacy Phonologische Bewusstheit, Buchstaben-Laut-Zuordnung
Mathematik Zahlenverständnis, Mengenerfassung, geometrische Formen
Motorik Feinmotorische Übungen (Schneiden, Malen), Bewegungsspiele
Sozialverhalten Gruppenaktivitäten, Rollenspiele, Konfliktlösung

Gemeinsame Aktivitäten und Rituale

Der bevorstehende Schulstart ist für Kinder oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Einerseits freuen sie sich auf das Neue, andererseits haben sie auch Respekt vor den unbekannten Herausforderungen. Gemeinsame Aktivitäten und Rituale können helfen, die Vorfreude zu steigern und eventuellen Ängsten entgegenzuwirken. Beispiele hierfür sind:

  • Basteln der Schultüte gemeinsam mit dem Kind
  • Übernachtungsparty mit anderen Schulanfängern
  • Ausflüge mit Kita- und Grundschulkindern
  • Feierliche Verabschiedung aus der Kita

Mit der Schulanmeldung beginnt dann die konkrete Vorbereitung auf den ersten Schultag. Dazu gehören die Vorsorgeuntersuchung, der Kauf der Schulmaterialien und das Einüben des Schulwegs. So kann Ihr Kind gut vorbereitet und mit Freude in den neuen Lebensabschnitt starten.

Fazit

Die Einschulung 2025 in Schleswig-Holstein bringt viele Veränderungen und Herausforderungen mit sich, doch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung kann der Schulstart für alle Beteiligten zu einem positiven Erlebnis werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und Förderzentren spielt dabei eine entscheidende Rolle. Eltern sollten die Stichtage und Verfahren kennen und ihre Kinder bestmöglich auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten.

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulstart in Schleswig-Holstein. Die verpflichtende Sprachförderung hilft dabei, etwaige Defizite rechtzeitig auszugleichen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um den passenden Schulplatz zu finden.

Insgesamt bietet die Einschulung 2025 in Schleswig-Holstein viele Chancen und Möglichkeiten, den Übergang vom Kindergarten- zum Schulkind optimal zu gestalten. Mit der richtigen Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung können Eltern und Kinder diesem bedeutenden Meilenstein gelassen und zuversichtlich entgegenblicken. Der Schulstart in Schleswig-Holstein 2025 markiert den Beginn eines neuen, spannenden Lebensabschnitts voller Lernen, Wachstum und Entdeckungen.

FAQ

Wann ist mein Kind in Schleswig-Holstein schulpflichtig?

In Schleswig-Holstein sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig. Für die Einschulung 2025 betrifft dies alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 ihr sechstes Lebensjahr vollenden.

Wie erfahre ich die Termine für die Anmeldung zur Einschulung?

Die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger erfahren Eltern aus der Presse, per Post oder durch die zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Welche Rolle spielen Kindertageseinrichtungen bei der Einschulung?

Kindertageseinrichtungen schaffen in Ergänzung zur Familie wichtige Grundlagen, auf denen die Grundschule aufbauen kann. Ein intensiver Austausch und Kooperationen zwischen Kitas und Schulen sind im Kita- und Schulgesetz verankert.

Was passiert bei der Anmeldung zur Einschulung in der Schule?

Bei der Anmeldung werden die Personalien des Kindes erfasst, weitere wichtige Informationen für den Schulalltag erfragt und die Deutschkenntnisse überprüft. Die Schulleitung und Lehrkräfte nehmen sich Zeit, das Kind kennenzulernen und Fragen zu beantworten.

Warum ist die Sprachförderung vor der Einschulung so wichtig?

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für den Schulerfolg. Deshalb wird bei der Anmeldung der Sprachstand des Kindes erhoben. Bei Bedarf wird das Kind in den Monaten vor der Einschulung durch das Programm „Sprint“ intensiv gefördert.

Welche besonderen Regelungen gelten für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf?

Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf informieren die Förderzentren betroffene Eltern am Ende des 1. Halbjahres der 4. Klasse über das Verfahren und mögliche aufnehmende Schulen. Das Schulamt koordiniert die Verteilung der Plätze unter Berücksichtigung des Förderbedarfs und Elternwillens.

Wie können Eltern ihr Kind optimal auf den Schulstart vorbereiten?

Eltern können ihr Kind unterstützen, indem sie Basiskompetenzen wie Selbstständigkeit, Ausdauer und soziale Fähigkeiten fördern. Gezielte Angebote in der Kita im letzten Jahr vor der Einschulung stärken zudem spielerisch die Vorläuferkompetenzen fürs Lesen, Schreiben und Rechnen.

Wann ist der Anmeldezeitraum für die Einschulung 2025 in Schleswig-Holstein?

Der verbindliche Anmeldezeitraum für die Einschulung 2025 in Schleswig-Holstein ist laut Erlass des Bildungsministeriums vom 03.03. bis 12.03.2025. Bis zum 28.02.2025 finden zunächst Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungen an den aufnehmenden Grundschulen statt.

Quellenverweise