Wichtige Steuerinformationen, die neue Unternehmer kennen sollten

Wichtige Steuerinformationen, die neue Unternehmer kennen sollten

Die Welt der Steuern ist eine Wissenschaft für sich. Insbesondere Existenzgründer stehen am Anfang vor der Herausforderung, sich in dieses Thema einzuarbeiten. Viele Aufgaben kann zwar ein Steuerberater übernehmen, aber ein Grundverständnis sollte vorhanden sein. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.

Welche Steuerarten gibt es?

Der Fiskus will von der Arbeit eines Unternehmers profitieren. Deshalb müssen die Gewinne aus der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit versteuert werden. Wir stellen die verschiedenen Steuerarten vor.

Einkommensteuer

Laut Einkommenssteuergesetz (EStG) gibt es sieben Einkunftsarten, für die Sie Einkommenssteuer zahlen müssen. Dazu gehören die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb. Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen innerhalb des Veranlagungszeitraums.

Lohnsteuer

Sie ist eine Sonderform der Einkommenssteuer. Schuldner ist der Arbeitnehmer, von dessen Arbeitslohn die Lohnsteuer abgezogen wird. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Dabei müssen Sie den Lohnsteuer-Anmeldezeitraum beachten. Dieser ist normalerweise der Monat. Lag die Lohnsteuer im vorherigen Jahr zwischen 1.080 und 5.000 Euro, ist der Anmeldezeitraum das Kalendervierteljahr. Bei weniger als 1.080 Euro reichen jährliche Lohnsteueranmeldungen. Zusätzlich zur Lohnsteuer müssen Sie gegebenenfalls die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag vom Arbeitnehmer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten.

Körperschaftsteuer

Sie gilt für alle Kapitalgesellschaften und betrifft sämtliche Einkünfte. Erhoben wird sie, wenn der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen beziehungsweise die Satzung notariell bestätigt wurde. Vorher handelt es sich um eine Vorgründungsgesellschaft. Diese ist noch nicht körperschaftssteuerpflichtig. Es kann aber sein, dass Einkommenssteuer fällig wird. Der Ermittlungszeitraum für die Körperschaftssteuer ist das Kalenderjahr, sofern kein abweichendes Wirtschaftsjahr angegeben wird.

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Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren

Wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen oder Dividenden bekommen, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Einkommensbesteuerung. Da sie aber auf Gesellschaftsebene bereits besteuert wurden, gibt es eine besondere Regelung. Beim Anteilseigner wird geschaut, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt.

Bei Privaten unterliegen die Dividenden der Abgeltungssteuer, während beim Betriebsvermögen das Teileinkünfteverfahren angewandt werden kann. Auf diese Weise sollen Doppelbesteuerungen vermieden werden.

Gewerbesteuer

Alle inländischen Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen ist der Steuerschuldner der Unternehmer, bei Personen- und Kapitalgesellschaften ist es die Gesellschaft. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Umsatzsteuer

Sie wird auf den Umsatz erhoben, den ein Unternehmen im Inland erzielt. Dazu gehören Lieferungen von Waren und Dienstleistungen. Beachtet werden müssen die unterschiedlichen Steuersätze. Während für manche Produkte ein Steuersatz von 19 Prozent gilt, sind es bei vielen Lebensmitteln nur sieben Prozent. Wenn im Personenverkehr spezielle Beförderungsleistungen erbracht werden, kann ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz gelten.

Wie wird der Gewinn ermittelt?

Dafür gibt es im Steuerrecht mehrere Möglichkeiten. Am einfachsten ist die Einnahmenüberschussrechnung, die viele Freiberufler machen dürfen. Eine andere Variante ist die Bilanzierung, die durch die doppelte Buchführung einen höheren Aufwand verursacht. Diese muss von folgenden Personen vorgenommen werden:

  • im Handelsregister eingetragene Kaufleute
  • Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind
  • Kapitalgesellschaften
  • bestimmte gewerbliche Unternehmer

Für gewerbliche Unternehmer gilt: Wenn Sie nicht nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig sind, können Sie nach dem Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet werden, sofern der Umsatz mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn mehr als 80.000 Euro beträgt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Diese Option aus dem § 19 UstG ist für Existenzgründer interessant, kann aber auch später Vorteile haben. Gründer können sie in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro bleibt. Danach gilt: Sie können Kleinunternehmer bleiben, solange der Umsatz im Vorjahr unter 22.000 und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegt.

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Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer erheben und abführen, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Deshalb sollten Sie gut abwägen, welche Variante für Ihr Unternehmen am besten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

Die Steuer-ID wurde vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt und setzt sich aus elf Ziffern zusammen. So werden Steuererklärungen eindeutig einer Person zugeordnet. Die ID wird sowohl vom Finanzamt als auch von Banken, Rentenkassen und der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Auf Rechnungen von Unternehmern gehört sie nicht.

Dort muss allerdings die Steuernummer stehen, eine Zahlenfolge mit Schrägstrichen. Sie wird vom zuständigen Finanzamt zugeteilt und kann sich ändern – beim Umzug oder einer Heirat. Hier finden Sie weitere Informationen über den Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID.