Der Abschied von Erdgas und Heizöl vollzieht sich in Nordrhein-Westfalen nicht als großer Wurf, sondern als mühsame kommunale Kleinarbeit. Wärmeplanung, Fernwärmeausbau, Geothermie-Erkundungen, Wasserstoff-Pilotprojekte: In Hunderten von Städten und Gemeinden laufen parallel Prozesse, die das Fundament der Wärmeversorgung für die nächsten Jahrzehnte legen sollen. Dabei ist der Zeitdruck erheblich.
Was das Wärmeplanungsgesetz konkret verlangt
Seit Anfang 2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Es verpflichtet Großstädte über 100.000 Einwohner, bis Ende Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Für kleinere Kommunen gilt eine Frist bis Ende 2028. In NRW betrifft das allein im ersten Schritt Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg, die zusammen mehr als vier Millionen Menschen versorgen. Diese Wärmepläne sind keine unverbindlichen Strategiepapiere. Sie müssen konkret ausweisen, welche Gebiete für Fernwärme, welche für dezentrale Lösungen und welche für Wasserstoffnetze vorgesehen sind.
Die Herausforderung liegt in der Datenlage. Gebäudealter, Sanierungsstand, aktuelle Energieträger, Netzinfrastruktur: Viele Kommunen müssen diese Informationen erst zusammenführen, bevor sie überhaupt planen können. Einzelne Städte arbeiten dabei mit Geodateninfrastrukturen und Wärmekataster-Tools, andere hinken noch hinterher.
Fernwärme als zentrales Instrument
In dicht besiedelten Stadtquartieren gilt Fernwärme als effizienteste Lösung. NRW hat dabei historisch gewachsene Vorteile: Das Ruhrgebiet verfügt über ein vergleichsweise dichtes Leitungsnetz, das ursprünglich aus der Industriewärme der Zechen und Stahlwerke gespeist wurde. Diese Infrastruktur lässt sich grundsätzlich umwidmen. Dortmund etwa hat angekündigt, seinen Fernwärmeanteil bis 2035 erheblich auszubauen und dabei schrittweise auf erneuerbare Quellen umzustellen. Konkret geht es um Großwärmepumpen, die Abwärme aus dem Flusswasser der Emscher nutzen, sowie um Solarthermie-Felder am Stadtrand.
In Köln plant die RheinEnergie den Anschluss von rund 100.000 weiteren Wohneinheiten an das Fernwärmenetz bis 2030. Die Investitionssumme liegt nach Unternehmensangaben im niedrigen zweistelligen Milliardenbereich. Gespeist werden soll das Netz künftig unter anderem aus einer Großwärmepumpe am Rhein mit einer Leistung von 120 Megawatt sowie aus industrieller Abwärme aus benachbarten Gewerbegebieten.
Mittelstädte zwischen Effizienz und Machbarkeit
Für Kommunen mit 20.000 bis 80.000 Einwohnern ist das Bild deutlich heterogener. Fernwärme rechnet sich nur bei ausreichend hoher Bebauungsdichte. In aufgelockerten Einfamilienhausgebieten, die in NRW weite Flächen prägen, führt kein Weg an dezentralen Lösungen vorbei. Dort dominieren Wärmepumpen, Pelletheizungen und zunehmend auch Hybridlösungen, die elektrische Wärmepumpen mit einem kleinen Gas-Backup kombinieren.
Am Niederrhein etwa arbeiten mehrere Kommunen daran, regionale Energiekonzepte zu bündeln. In Neuss werden verschiedene Ansätze erprobt, und wer sich über konkrete Energielösungen in Neuss informieren möchte, findet dort Beispiele dafür, wie Versorgungskonzepte auf städtischer Ebene aussehen können. Solche stadtspezifischen Ansätze sind oft praxisnäher als übergeordnete Landesprogramme, weil sie lokale Gegebenheiten wie Grundwassertiefen, Bestandsnetze und Eigentümerstrukturen direkt einbeziehen.
Geothermie: Potenzial mit Einschränkungen
Tiefer Untergrund, konstante Temperaturen, keine Flächenkonkurrenz: Tiefengeothermie klingt nach der idealen Wärmequelle für Städte. In Bayern wird sie bereits großflächig eingesetzt, in NRW ist das Bild komplizierter. Das bergbaulich stark beanspruchte Ruhrgebiet birgt geologische Risiken, die aufwendige Vorerkundungen nötig machen. Dennoch laufen in Bochum und Münster Machbarkeitsstudien. Das Umweltbundesamt schätzt das bundesweite technische Potenzial der Geothermie als hoch ein, weist aber auf den erheblichen Aufwand bei Bohrung und Erschließung hin.
Oberflächennahe Geothermie, also Erdwärmekollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen, ist dagegen schon heute weit verbreitet. In Neubaugebieten gilt sie vielerorts als Standard. Die Herausforderung liegt im Bestand: Altbauten mit unzureichender Dämmung und alten Heizkörpern brauchen Vorlauftemperaturen, bei denen normale Wärmepumpen ineffizient werden.
Wasserstoff: Perspektive oder Ablenkung?
Einige Netzbetreiber in NRW setzen auf Wasserstoff als langfristige Option für die Wärmeversorgung. Die Idee: Bestehende Gasleitungen könnten künftig grünen Wasserstoff transportieren, der dann in Brennstoffzellen oder angepassten Gasheizungen genutzt wird. Essen und Wuppertal erproben bereits kleine Wasserstoff-Quartiere. Kritiker verweisen jedoch auf die schlechte Energiebilanz: Von der eingesetzten erneuerbaren Energie landen bei der Wasserstoff-Heizung am Ende nur etwa 25 bis 30 Prozent als Wärme im Raum. Bei einer Wärmepumpe sind es 300 bis 400 Prozent des eingesetzten Stroms.
Für industrielle Abwärme und die Versorgung von Gebäuden, die sich nicht elektrifizieren lassen, bleibt Wasserstoff dennoch ein diskutierter Baustein. Die Entscheidung, in welchen Gebieten auf welchen Energieträger gesetzt wird, fällt letztlich in den kommunalen Wärmeplänen.
Was Kommunen jetzt brauchen
Drei Faktoren entscheiden darüber, ob die kommunale Wärmewende gelingt oder im Planungsstau stecken bleibt:
- Personal und Expertise: Viele Stadtverwaltungen haben keine ausreichenden Kapazitäten für die komplexe Wärmeplanung. Interkommunale Zusammenarbeit und externe Fachbüros sind oft unvermeidlich.
- Investitionsrahmen: Fernwärmeausbau, Netzertüchtigung und Wärmepumpen-Großanlagen erfordern Kapital, das Stadtwerke allein nicht stemmen können. Bundes- und Landesförderprogramme sind entscheidend.
- Bürgerakzeptanz: Wo Fernwärme Pflicht wird oder Gasanschlüsse wegfallen, braucht es frühzeitige Kommunikation. Widerstand in der Bevölkerung hat in einzelnen Kommunen Projekte erheblich verzögert.
NRW hat mit dem Umbau seiner Energieinfrastruktur jahrzehntelange Erfahrung. Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg hat Netzwerke und Planungskapazitäten aufgebaut, die jetzt genutzt werden können. Ob das reicht, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten und gleichzeitig bezahlbare Wärme zu sichern, wird sich in den nächsten zwei bis drei Jahren zeigen.