Diejenigen, die eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchten, stehen oft vor der Frage, ob sie einen Makler beauftragen oder selbst verkaufen sollen.
Doch in vielen Städten und Regionen kommt daneben noch ein weiteres Modell ins Spiel – die Vermittlung über Tippgeber. Was genau dahintersteckt, erklärt der folgende Beitrag.
Makler setzen verstärkt auf persönliche Empfehlungen
Steigende Zinsen, hohe Baukosten und eine stagnierende Nachfrage haben den Immobilienmarkt in den letzten Monaten spürbar verändert. Viele Immobilien stehen länger zum Verkauf, während die Kaufinteressenten zögern. Gerade in dieser Situation setzen immer mehr Makler verstärkt auf persönliche Netzwerke und Tippgeber, um an neue Objekte zu kommen.
Viele der Angebote erhalten die Makler also über Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder durch Tippgeber, die leerstehende Häuser oder potenzielle Verkäufer kennen. Vor allem in kleinen Städten und ländlichen Gebieten ist ein solcher direkter Kontakt sogar oft erfolgversprechender als ein klassisches Immobilieninserat.
Wie funktioniert das Tippgeber-Modell?
Doch wie funktioniert das sogenannte Tippgeber-Modell im Detail? Ein Tippgeber meldet einem Makler eine Immobilie, die verkauft werden soll. Kommt durch diesen Tipp ein Kaufvertrag zustande, erhält der Vermittler eine Provision – die sogenannte Tippgeberprovision. Interessant ist das Modell damit vor allem für Personen, die gut vernetzt sind oder aus anderen Gründen regelmäßig von geplanten Verkäufen erfahren, zum Beispiel Hausverwalter oder Handwerker.
Um die Zusammenarbeit und den verbundenen Prozess zu erleichtern, nutzen viele Makler die Vorlage für Tippgeberprovision, in welcher die Bedingungen für die Auszahlung genau festgelegt werden. Mit dieser wird sichergestellt, dass die Tippgeber fair vergütet werden und sich alle Parteien eine transparente Grundlage für die Vermittlung verlassen können.
Tippgeber-Modelle: Lohnende Chance oder rechtliche Grauzone?
Obwohl das Konzept im ersten Moment einfach klingt, gibt es dennoch einige Fallstricke zu beachten. In Deutschland darf nur eine Person mit Maklererlaubnis aktiv Immobilien vermitteln, sodass die Tippgeber lediglich den Kontakt herstellen dürfen – Verhandlungen oder detaillierte Objektpräsentationen sind ihnen jedoch nicht erlaubt.
Wer regelmäßig Immobilien über seine Tipps vermittelt, könnte außerdem als gewerbsmäßiger Makler eingestuft werden und müsste dann eine entsprechende Erlaubnis nach §34c GewO beantragen.
Welche Regionen profitieren besonders von Tippgebern?
In Regionen mit einer hohen Nachfrage – etwa in Großstädten oder in den begehrten Speckgürteln – setzen viele Eigentümer weiterhin auf klassische Makler. Doch gerade in strukturschwächeren Regionen macht ein persönlicher Tipp häufig den entscheidenden Unterschied.
Besonders auf dem Land läuft vieles noch über persönliche Kontakte. Wer leerstehende Häuser oder Verkäufer kennt, kann den Maklern wertvolle Hinweise geben – und sich dabei ein attraktives Nebeneinkommen sichern.
Tippgeber: Ein Modell mit Zukunft?
Das Tippgeber-System ist im Grunde kein neues Konzept − es gewinnt aber in Zeiten eines schwankenden Immobilienmarktes immer stärker an Bedeutung.
Wer sich gut auskennt und die richtigen Kontakte hat, kann damit nicht nur Maklern helfen, sondern auch selbst finanziell profitieren. Wichtig ist jedoch, im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen, idealerweise in Form einer schriftlichen Regelung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Für Makler bietet das Tippgeber-Modell ebenfalls klare Vorteile: Sie erhalten exklusive Objektangebote, sparen Zeit bei der Akquise und erweitern ihr Netzwerk. Dennoch bleibt ihre fachliche Expertise essentiell. Ihre Marktkenntnis, die rechtliche Sicherheit und professionelle Verkaufsstrategien lassen sich durch einen Tippgeber nicht ersetzen.