Welche Befugnisse hat ein privater Sicherheitsdienst?

Welche Befugnisse hat ein privater Sicherheitsdienst?

Private Sicherheitsdienste spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit in der Gesellschaft. Sie werden häufig von Unternehmen, Veranstaltern oder Privatpersonen beauftragt, um Personen, Objekte oder Veranstaltungen zu schützen. Dabei stellt sich die Frage, welche Befugnisse ein privater Sicherheitsdienst hat und welche rechtlichen Grenzen einzuhalten sind. Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Aufgabenbereiche und die Grenzen privater Sicherheitsdienste in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen

Private Sicherheitsdienste operieren auf Basis des deutschen Rechts. Die entscheidenden gesetzlichen Grundlagen sind:

  1. Gewerbeordnung (GewO)

Nach § 34a GewO benötigen Sicherheitsdienste eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, um tätig zu werden. Dies dient der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Sachkunde der Betreiber und Mitarbeiter.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sicherheitsdienste handeln oft im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags nach den Vorschriften des BGB. Ihre Rechte leiten sich daher hauptsächlich aus dem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber ab.

  1. Strafgesetzbuch (StGB)

Sicherheitsdienste unterliegen den gleichen strafrechtlichen Vorschriften wie Privatpersonen. Verstöße gegen das StGB können strafrechtliche Konsequenzen haben.

  1. Versammlungsgesetz (VersG)

Bei Veranstaltungen, bei denen ein Sicherheitsdienst eingesetzt wird, sind die Regelungen des VersG zu beachten, insbesondere wenn es um den Schutz von Demonstrationen oder öffentlichen Versammlungen geht.

  1. Hausrecht

Sicherheitsdienste handeln häufig im Rahmen des Hausrechts des Auftraggebers. Das Hausrecht erlaubt es, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie aus dem Objekt zu entfernen, sofern ein entsprechender Grund vorliegt.

Befugnisse eines privaten Sicherheitsdienstes

Die Befugnisse privater Sicherheitsdienste sind beschränkt und orientieren sich an den Rechten einer Privatperson. Im Einzelnen sind folgende Befugnisse relevant:

  1. Ausübung des Hausrechts

Im Auftrag des Besitzers oder Eigentümers eines Geländes oder Gebäudes dürfen Sicherheitsdienste das Hausrecht durchsetzen. Dies umfasst:

  • Die Kontrolle des Zutritts (z. B. durch Einlasskontrollen).
  • Das Verweisen von Personen vom Gelände bei Verstoß gegen die Hausordnung.
  1. Identitätsfeststellung
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Sicherheitsdienste dürfen Personen um die Vorlage eines Ausweises bitten, sind aber nicht berechtigt, jemanden zur Herausgabe eines Ausweises zu zwingen.

  1. Notwehr und Notstand (§ 32 und § 34 StGB)

Sicherheitsdienste dürfen sich oder andere vor Angriffen schützen, wenn eine Notwehrsituation vorliegt. Die Handlungen müssen jedoch verhältnismäßig sein.

  1. Vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)

Nach dem sogenannten „Jedermannsrecht“ dürfen Sicherheitsdienste Personen vorläufig festnehmen, wenn diese auf frischer Tat ertappt werden und Fluchtgefahr besteht. Nach der Festnahme muss unverzüglich die Polizei informiert werden.

  1. Durchsuchungen

Im Rahmen des Hausrechts können Sicherheitsdienste Taschenkontrollen durchführen, wenn dies vorher klar kommuniziert wurde (z. B. durch Aushänge oder Vertrag). Eine Durchsuchung ohne Zustimmung ist unzulässig.

  1. Verhältnismäßiger Einsatz von Zwangsmitteln

Gewaltanwendung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr notwendig ist und im Rahmen der Notwehr geschieht.

Was ein privater Sicherheitsdienst nicht darf

Die Befugnisse privater Sicherheitsdienste sind streng begrenzt. Insbesondere dürfen sie nicht:

  1. Hoheitliche Aufgaben übernehmen

Private Sicherheitsdienste sind keine Polizei und dürfen keine Aufgaben wie Verkehrskontrollen, Vernehmungen oder Strafverfolgung übernehmen.

  1. Zwangsmaßnahmen ohne rechtliche Grundlage anwenden

Ohne eine rechtliche Grundlage dürfen Sicherheitsdienste keine Zwangsmaßnahmen wie Festnahmen oder Durchsuchungen durchführen.

  1. Personen festhalten, ohne die Polizei zu informieren

Wenn eine Person vorläufig festgenommen wird, muss unverzüglich die Polizei eingeschaltet werden. Ein längeres Festhalten ist unzulässig.

  1. Waffeneinsatz ohne Genehmigung

Der Einsatz von Schusswaffen oder anderen Waffen ist nur unter strengen Auflagen und nach Erhalt einer behördlichen Genehmigung zulässig. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben.

  1. Datenschutzgesetze verletzen

Sicherheitsdienste dürfen keine Überwachung oder Datenspeicherung vornehmen, die gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Dies betrifft insbesondere die Videoüberwachung von öffentlichen Bereichen.

  1. Willkürliche Gewalt anwenden
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Der Einsatz von Gewalt ist nur in Notwehr- oder Notstandssituationen erlaubt. Jegliche Form von unverhältnismäßiger Gewaltanwendung ist strafbar.

Konsequenzen bei Überschreitung der Befugnisse

Wenn ein Sicherheitsdienst seine Befugnisse überschreitet, kann dies schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Dazu gehören:

  1. Zivilrechtliche Haftung

Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch das Verhalten des Sicherheitsdienstes geschädigt wurden.

  1. Strafrechtliche Konsequenzen

Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes können wegen Körperverletzung, Nötigung oder Freiheitsberaubung strafrechtlich verfolgt werden.

  1. Gewerberechtliche Maßnahmen

Bei schweren Vergehen kann die Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO entzogen werden.

Fazit

Private Sicherheitsdienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Gesellschaft, sind jedoch an enge rechtliche Vorgaben gebunden. Ihre Befugnisse orientieren sich weitgehend an den Rechten einer Privatperson, wobei sie in bestimmten Situationen ähnliche Rechte wie die Polizei haben können, zum Beispiel bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO.

Wichtig ist, dass Sicherheitsdienste ihre Befugnisse nicht überschreiten. Auftraggeber und Mitarbeiter sollten daher mit den rechtlichen Grundlagen vertraut sein, um Konflikte zu vermeiden und einen professionellen Umgang zu gewährleisten. Letztlich liegt es auch an den Auftraggebern, Sicherheitsdienste zu kontrollieren und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen.