TRGS 524 Lehrgang-Pflicht: Was Kommunen 2026 wissen müssen

TRGS 524 Lehrgang-Pflicht: Was Kommunen 2026 wissen müssen

Asbest in der Turnhalle, polychlorierte Biphenyle in den Fugen des Rathauses, künstliche Mineralfasern hinter abgehängten Decken: Viele kommunale Liegenschaften, gebaut zwischen 1950 und 1990, enthalten Gefahrstoffe, die bei Sanierungsarbeiten freigesetzt werden können. Für die Kommunen bedeutet das nicht nur bauliche, sondern vor allem rechtliche Verantwortung. Wer als Auftraggeber Arbeiten an kontaminierten Gebäuden vergibt, haftet mit, wenn Vorschriften missachtet werden. 2026 rückt dabei eine konkrete Anforderung in den Fokus: die qualifizierte Ausbildung nach TRGS 524.

Was die TRGS 524 regelt und wen sie trifft

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 524, kurz TRGS, legt fest, wie Sanierungsarbeiten in kontaminierten Bereichen sicher durchgeführt werden müssen. Sie konkretisiert die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung für die Praxis und gilt für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sein können: also Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsarbeiten an Bausubstanz, die Schadstoffe enthält.

Betroffen sind damit nicht nur ausführende Handwerksbetriebe. Kommunen als Bauherren und Auftraggeber tragen eine Mitverantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass beauftragte Unternehmen die Qualifikationsanforderungen erfüllen, und sie müssen eigenes Personal, das Aufsichts- oder Koordinationsfunktionen übernimmt, entsprechend qualifizieren lassen. Das gilt für Hochbauämter, kommunale Gebäudewirtschaft und Eigenbetriebe gleichermaßen.

Warum 2026 als Stichjahr gilt

Die Verschärfung der Anforderungen kommt nicht aus dem Nichts. Das Umweltbundesamt hat in mehreren Berichten auf den enormen Sanierungsbedarf im öffentlichen Gebäudebestand hingewiesen. Gleichzeitig hat die Gewerbeaufsicht in verschiedenen Bundesländern angekündigt, Kontrollen auf Baustellen mit Gefahrstoffpotenzial ab 2026 systematisch auszuweiten. Wer dann nicht nachweisen kann, dass Koordinatoren und Aufseher die vorgeschriebene Ausbildung absolviert haben, muss mit Bußgeldern und im Extremfall mit Baustopp rechnen.

Hinzu kommt der steigende Druck durch die Klimaschutzoffensive: Viele Kommunen haben Sanierungsfahrpläne für ihre Liegenschaften beschlossen, um Energieeffizienzstandards zu erreichen. Diese Maßnahmen greifen regelmäßig in die alte Bausubstanz ein, was das Risiko der Gefahrstofffreisetzung erhöht. Fachleute aus dem kommunalen Bauwesen schätzen, dass allein in deutschen Schulgebäuden und Sporthallen aus den 1970er Jahren noch erhebliche Mengen an asbesthaltigen Baumaterialien verbaut sind.

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Konkrete Anforderungen an die Qualifikation

Die TRGS 524 unterscheidet zwischen verschiedenen Tätigkeitsstufen und legt für jede eigene Mindestqualifikationen fest. Wer Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien beaufsichtigt oder plant, benötigt eine nachgewiesene Sachkunde. Diese wird über anerkannte Lehrgänge erworben, die sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Elemente umfassen müssen. Für kommunale Mitarbeitende, die als verantwortliche Personen im Sinne der Verordnung auftreten, ist ein solcher TRGS 524 Lehrgang keine freiwillige Weiterbildung, sondern rechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.

Die Lehrgänge umfassen typischerweise folgende Inhaltsbereiche:

  • Rechtsgrundlagen: Gefahrstoffverordnung, TRGS-Systematik, Arbeitsschutzgesetz
  • Erkennung und Beurteilung von Gefahrstoffen in Gebäuden, insbesondere Asbest und KMF
  • Schutzmaßnahmen, Abschottung, Entsorgungslogistik
  • Messtechnik und Überwachung während der Sanierung
  • Dokumentationspflichten und Abnahme nach Abschluss der Arbeiten

Die Sachkunde muss in der Regel alle sechs Jahre durch eine Auffrischungsschulung erneuert werden. Kommunen sollten deshalb nicht nur prüfen, ob ihre Mitarbeitenden überhaupt ausgebildet sind, sondern auch, ob bestehende Zertifikate noch gültig sind.

Was Kommunen jetzt konkret tun sollten

Ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten hat sich bewährt:

  • Bestandsaufnahme: Welche Liegenschaften wurden vor 1993 errichtet oder zuletzt saniert? Für diese ist eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Sachverständigen Pflicht, bevor Baumaßnahmen starten.
  • Personalcheck: Welche Mitarbeitenden übernehmen Aufsichts-, Planungs- oder Koordinationsfunktionen bei Sanierungsarbeiten? Liegen gültige Sachkundenachweise vor?
  • Schulungsplanung: Lücken im Team sollten mit ausreichend Vorlauf vor geplanten Baumaßnahmen geschlossen werden. Kurse sind oft Monate im Voraus ausgebucht.
  • Vergabeprüfung: Bei der Beauftragung externer Firmen muss die Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte nachgewiesen sein. Das sollte Bestandteil der Vergabeunterlagen sein.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen sind überschaubar, können aber für kleine Kommunen mit knappen Haushalten ein Argument werden. Wer frühzeitig plant, kann Schulungskosten als förderfähige Ausgabe in bestehende Sanierungsprogramme einbetten. Verschiedene Kreditanstalt-Programme und Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erlauben unter bestimmten Bedingungen die Anrechnung von Planungs- und Ausbildungskosten. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden der Länder geben darüber Auskunft.

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Wer das Thema Gefahrstoffsanierung strategisch angeht, spart zudem langfristig. Eine mangelhafte Vorbereitung, die im Lauf eines Projekts zu Baustopp, Nacharbeiten oder Schadensersatzforderungen führt, kostet ein Vielfaches der Schulungskosten. Das zeigen Erfahrungswerte aus Projekten in NRW und Bayern, wo kommunale Bauverwaltungen nach unvorbereiteten Asbestfunden auf laufenden Baustellen fünf- bis sechsstellige Mehrkosten verkraften mussten.

Fazit: Vorbereitung ist Pflicht, nicht Option

Die TRGS 524 ist kein bürokratisches Detail. Sie bildet den praktischen Kern des Arbeitsschutzes bei einer der häufigsten und gefährlichsten Tätigkeiten im kommunalen Baualltag. Das Regelwerk der Gefahrstoffverordnung, aus dem die TRGS abgeleitet ist, schafft klare Verantwortlichkeiten, und kommunale Auftraggeber stehen dabei nicht außen vor. Wer 2026 Sanierungsmaßnahmen an alten Liegenschaften plant, braucht qualifiziertes Personal. Wer das jetzt angeht, bleibt handlungsfähig.