Verkehrsrechtsschutz 2025: Was sich zuletzt änderte und wie sich Verkehrsteilnehmer absichern

Verkehrsrechtsschutz 2025: Was sich zuletzt änderte und wie sich Verkehrsteilnehmer absichern


Mobilität im Straßenverkehr ist ein fester Bestandteil des Alltags Millionen Deutscher: Laut Angaben des Bundes und der Deutschen Automobil Treuhand kommen Pkws hierzulande jährlich im Mittel auf knapp 13.000 Kilometer Fahrleistung, allein für den Arbeitsweg fallen täglich rund 10 bis 30 Minuten an. Während die Kfz-Versicherung verpflichtend ist, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung optional – bietet im Ernstfall dafür aber eine ergänzende Absicherung.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht nur für Autofahrer eine Überlegung wert

Noch zu oft hält sich hartnäckig das Vorurteil, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung würde lediglich Autofahrern einen Mehrwert bieten – das ist in dieser Form falsch. Wie die Bezeichnung der Police korrekt vermuten lässt, deckt diese Schadens- und Versicherungsfälle aller Verkehrsteilnehmer ab, also auch solchen auf dem Fahrrad, Scooter oder beispielsweise Carsharing-Nutzer. Insbesondere in Großstädten, wo der eigene Pkw längst nicht mehr die einzige Mobilitätsalternative ist, gilt es das zu bedenken.

Denn: Zwar passiert in den allermeisten Fällen im täglichen Straßenverkehr glücklicherweise nichts, falls aber doch einmal, kann es schnell teuer werden – und ohne entsprechende Absicherung bahnt sich damit zugleich eine Nervenzerreißprobe an. Da sich Streitfälle im Straßenverkehr nicht vorausahnen lassen, das liegt in der Natur der Sache, ist ein entsprechend starker, dauerhafter und verlässlicher Schutz für alle Verkehrsteilnehmer in Erwägung zu ziehen.

Fälle, in denen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung greift

Etwaige Versicherungsfälle werden von den jeweiligen Versicherern bestimmt, da sind also Unterschiede denkbar: Weshalb Versicherte nicht nur die Kosten, sondern auch die Konditionen und übernommenen Leistungen vorab im Detail analysieren sollten. Wer nicht nur am deutschen, sondern auch außereuropäischen Straßenverkehr teilnimmt, sollte zudem dringend auf eine weltweite Gültigkeit der Police achten.

Generell greift der Verkehrsrechtsschutz in verschiedenen Fällen: So zum Beispiel, wenn es nach einem Verkehrsunfall zu einem Streit der involvierten Parteien kommt, der sich außergerichtlich nicht aus der Welt schaffen lässt. Ebenso wenn Kfz-Halter eine mangelhafte Werkstattleistung vermuten oder beim Gebrauchtwagenhändler geprellt wurden. Sogar für alle, die gerade nicht auf rollenden Rädern unterwegs sind, bieten Verkehrsrechtsschutzversicherungen noch Mehrwerte – beispielsweise wenn man als Passant scharf von einem Radfahrer überholt wird und sich dabei die Schulter prellt.

Dabei landen selbstverständlich nicht alle Fälle vor Gericht. Tatsächlich ist das zumeist die letzte Möglichkeit. Hilfreich ist bereits, dass viele der Policen einerseits Zugang auf eine unverbindliche anwaltliche Beratung ermöglichen, andererseits mitunter sogar Mediationen und andere außergerichtliche Schlichtungsverfahren unterstützen. Familienmitglieder lassen sich in derartige Policen übrigens ebenfalls leicht integrieren: Das ist, sofern die Police sowieso abgeschlossen wird, in jedem Fall sinnvoll – schließlich beginnt eigenständige Mobilität im Familienhaushalt oftmals schon im Grundschulalter.

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Die Absicherung im Straßenverkehr belastet die Haushaltskasse oft nur geringfügig

Die meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind, in der Basisausstattung, schon für einen kleinen einstelligen Eurobetrag im Monat zu haben. Dafür erhalten Versicherte und Verkehrsteilnehmer, auch dann wenn sie gerade nicht im Pkw sitzen, eine Police, die ihnen bei Streitfällen den Rücken freihält und die Durchsetzung des eigenen Rechts ermöglicht. Das auch deshalb, weil derartige Policen fortlaufend an Mobilitätsveränderungen angepasst werden – wie zum Beispiel die im Jahr 2024 geschaffenen Verpflichtungen im Verkehrsrecht, die autonome Fahrerassistenzsysteme oder die Anschnallpflicht und Haftung von Mitfahrern betreffen. Derartige Neuregelungen betreffen nun in 2025 alle Verkehrsteilnehmer.