HOAI-Honorare 2026: Regionalvergleich für Bauherren

HOAI-Honorare 2026: Regionalvergleich für Bauherren

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt bundesweit einheitlich. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen fest und schützt damit sowohl Auftraggeber als auch Planer vor Preisdumping oder überzogenen Forderungen. Trotzdem erleben Bauherren in der Praxis erhebliche Unterschiede, je nachdem, ob sie in München, Leipzig oder einem ländlichen Kreis in Mecklenburg-Vorpommern bauen. Diese Unterschiede entstehen nicht durch Gesetzeslücken, sondern durch legitime Spielräume, die die HOAI bewusst einräumt.

Warum Honorare regional auseinandergehen

Die HOAI definiert für jede Leistungsphase und jede anrechenbare Baukostenklasse einen Korridor zwischen Mindestsatz und Höchstsatz. Der Höchstsatz liegt je nach Leistungsbild rund 30 Prozent über dem Mindestsatz. Innerhalb dieses Korridors handeln Planer und Auftraggeber frei. In Regionen mit hohem Wettbewerbsdruck und vielen aktiven Büros bewegen sich Angebote häufig näher am Mindestsatz. In strukturschwachen Gebieten mit wenig Planungskapazität oder in Ballungsräumen mit sehr ausgelasteten Büros nähern sich die Sätze dagegen dem Höchstsatz an.

Hinzu kommen objektspezifische Faktoren: Schwierigkeitsgrad, Honorarzone, Umfang der übertragenen Leistungsphasen und vereinbarte Nebenleistungen. Ein freistehender Neubau in Honorarzone III, bei dem ein Architekt alle neun Leistungsphasen übernimmt, erzeugt ein anderes Honorar als der Umbau eines Bestandsgebäudes in Honorarzone IV mit nur teilweise beauftragten Leistungsphasen.

Konkrete Zahlen: Was Bauherren 2026 zahlen

Als Orientierungsrahmen lassen sich aus aktuellen Projekten folgende Näherungswerte ableiten. Bei einem Einfamilienhaus mit anrechenbaren Baukosten von 500.000 Euro brutto, eingeordnet in Honorarzone III, liegt das Architektenhonorar für alle Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI-Mindestsatz bei rund 47.000 bis 52.000 Euro netto. Am Höchstsatz wären es etwa 61.000 bis 67.000 Euro netto. Der tatsächlich vereinbarte Betrag hängt vom Standort und der Büroauslastung ab.

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In Bayern und Baden-Württemberg berichten Bauherren regelmäßig von Angeboten nahe am Höchstsatz. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dagegen sind Vereinbarungen im unteren Drittel des Korridors verbreitet, wenngleich auch dort gut ausgelastete Büros zunehmend höhere Sätze durchsetzen. Für Ingenieurleistungen wie Tragwerksplanung oder technische Ausrüstung gilt dasselbe Muster: Die Spreizung zwischen Nord-Ost und Süd-West kann bei einem mittelgroßen Gewerbebau leicht 15.000 bis 25.000 Euro ausmachen.

Honorarzonen und Leistungsphasen richtig einschätzen

Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ist die Einordnung in die Honorarzone. Je höher die Zone, desto höher das Honorar. Die HOAI unterscheidet für Gebäude fünf Zonen, wobei Zone I einfache Zweckbauten und Zone V besonders anspruchsvolle Bauaufgaben umfasst. Manche Büros neigen dazu, Projekte in eine höhere Zone einzustufen als sachlich geboten wäre. Bauherren sollten die Einordnung deshalb im Honorarangebot schriftlich begründet verlangen.

Ähnlich verhält es sich mit den beauftragten Leistungsphasen. Die HOAI gliedert das Architektenhonorar in neun Phasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Nicht jeder Bauherr benötigt alle neun Phasen. Wer die Bauleitung selbst koordiniert oder Teilleistungen intern abdeckt, kann gezielt nur bestimmte Phasen beauftragen. Das senkt das Honorar spürbar, erfordert aber klare vertragliche Abgrenzung.

Rechnungsprüfung: Wann sich ein Gutachter lohnt

Sobald die Schlussrechnung eines Architekten oder Ingenieurs vorliegt, stehen viele Bauherren vor einem Dokument, das sie weder prüfen noch einordnen können. Dabei sind Rechenfehler, falsche Honorarzonen oder nicht vereinbarte Leistungspositionen keine Seltenheit. Wer eine solche Rechnung fachkundig durchleuchten lassen möchte, kann eine Honorarrechnung nach HOAI prüfen lassen, wofür ein HOAI-Gutachter hinzugezogen wird. Ein solcher Gutachter analysiert, ob die angesetzten Baukosten korrekt ermittelt wurden, ob die Honorarzone begründet ist und ob alle abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

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Der Aufwand für eine Gutachterprüfung rentiert sich typischerweise ab einer Rechnungssumme von etwa 20.000 Euro aufwärts, weil schon kleine prozentuale Abweichungen in der Berechnung vierstellige Differenzbeträge erzeugen können. Bei Gewerbebauten mit Planungshonoraren im sechsstelligen Bereich ist die Prüfung aus kaufmännischer Sicht fast immer sinnvoll.

Regionaler Überblick: Wo Bauherren besonders aufmerksam sein sollten

  • Bayern und Baden-Württemberg: Hohe Auslastung der Büros, Angebote oft im oberen Honorarkorridor. Honorarzone-Einordnung kritisch prüfen, da viele Büros Zone IV auch für standardisierte Vorhaben ansetzen.
  • Nordrhein-Westfalen: Großes Marktangebot, stärkerer Wettbewerb, Honorare häufig im mittleren Bereich. Besonders in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet werden Teilleistungen oft günstiger angeboten.
  • Ostdeutschland (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt): Honorare im unteren Korridor häufiger, aber steigende Tendenz durch wachsende Nachfrage nach Sanierungsleistungen im Rahmen von Förderprogrammen.
  • Ländliche Regionen bundesweit: Geringes Büroaufkommen kann zu Angebotsengpässen führen. Bauherren akzeptieren dann höhere Sätze mangels Alternativen.

Was der Gesetzesrahmen vorschreibt

Die aktuelle Fassung der HOAI basiert auf der Verordnung von 2021, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs überarbeitet werden musste. Seitdem gelten die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr zwingend für alle Verträge, sondern als Orientierungsrahmen. Vereinbarungen unterhalb des Mindestsatzes sind damit grundsätzlich möglich, rechtlich aber weiterhin heikel. Das Bundesministerium der Justiz stellt die HOAI auf gesetze-im-internet.de in der konsolidierten Fassung bereit, was Bauherren eine kostenlose Grundlage für die eigene Orientierung bietet.

Für Bauherren bedeutet das in der Praxis: Ein Honorar deutlich unterhalb des früheren Mindestsatzes kann zwar vereinbart werden, sollte aber hinterfragt werden. Sehr niedrige Honorare gehen oft mit einem reduzierten Leistungsumfang einher, der später zu Nachtragsstreitigkeiten führt.

Fazit: Vergleichen, prüfen, dokumentieren

Der Regionalvergleich 2026 zeigt, dass die HOAI zwar einen einheitlichen Rahmen vorgibt, die Praxis aber erhebliche Spielräume lässt. Bauherren sollten mindestens drei Angebote einholen, die Honorarzone und den Leistungsumfang schriftlich klären und Schlussrechnungen bei größeren Projekten fachkundig prüfen lassen. Wer diese drei Schritte konsequent umsetzt, hat gute Chancen, weder zu viel zu zahlen noch durch zu günstiges Angebot später mit unvollständigen Planungsleistungen dazustehen.

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